Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt der Freistaat Bayern Investitionsanreize für den Aufbau einer öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstelleninfrastruktur in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau einer Basisinfrastruktur von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Markthochlaufs. Im Fokus stehen hier die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik.
Hinweis:
Das bisherige Programm wurde überarbeitet und trat am 07. September 2023 in neuer Fassung in Kraft. Der erste Förderaufruf im Rahmen der neuen Richtlinie startet am 18. September und dauert bis zum 13. November 2023. Allen Interessenten empfiehlt das Wirtschaftsministerium, sich möglichst zeitnah mit dem Projektträger bei der Bayern Innovativ GmbH abzustimmen.
Der 2. Förderaufruf lief vom 14. Oktober bis 14. November 2022.
Der 1. Förderaufruf lief vom 01. bis 31. März 2022.

Überarbeitete Richtline (September 2023)
Das 2020 gestartete Förderprogramm musste auf Basis des neuen EU-Beihilferechts überarbeitet werden. Außerdem wurden zwei bisherige Fördergegenstände (Elektrolyseure und Wasserstofffahrzeuge) gestrichen. Dies hat folgende Hintergründe:
- Zum einen werden nun Elektrolyseure im Rahmen des neuen Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms BayFELI mit höheren Zuwendungen unterstützt.
- Zum anderen spielte die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen aufgrund der besseren Konditionen bei Bundesprogrammen bisher keine Rolle.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Anlagen in Bayern, die mit 100% erneubarem Wasserstoff versorgt werden und eine Betriebsdauer von mind. sechs Jahren vorsehen.
- Förderfähige Kosten: Technische Tankinfrastruktur und Kosten für einschlägige technische Ausrüstung und zugehörigen Installationskosten
- NICHT förderfähige Kosten: Baumaßnahmen, Genehmigungen, Anpassung von Grundfläche oder Straßen
- Öffentliche Tankstellen
- Diskriminierungsfreier Zugang
- Eichrechtskonform
- 24/7 Betrieb
- Bis zu 90% Förderquote für KMU, bis zu 80% Förderquote für Großunternehmen
- Betriebsinterne Tankstellen
- Keine öffentliche Zugänglichkeit
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig, für KMU ist eine Erhöhung um 10 % bzw. 20 % möglich
Förderantrag beim Projektträger Bayern Innovativ
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.