Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt der Freistaat Bayern Investitionsanreize für den Aufbau einer öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstelleninfrastruktur in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau einer Basisinfrastruktur von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Markthochlaufs. Im Fokus stehen hier die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik.
Neben Tankstellen können darüber hinaus auch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure begleitend gefördert werden und bei nichtöffentlichen Tankstellen auch die Anschaffung von bis zu drei wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen in den Kategorien der Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik oder die Umrüstung zu wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen.
Hinweis:
Der 2. Förderaufruf lief vom 14. Oktober bis 14. November 2022.
Der 1. Förderaufruf lief vom 01. bis 31. März 2022.
In diesem Zeitraum konnten Skizzen eingereicht werden. Projekträger ist Bayern Innovativ (s. unten).

Überarbeitete Richtline (seit 1. Februar 2022)
Das StMWi veröffentlichte im Januar eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Aufbau einer H2-Tankstelleninfrastruktur in Bayern, die am 1. Februar in Kraft trat.
Nennenswerte Unterschiede zur vorhergehenden Version:
- Die Abwicklung erfolgt zukünftig in näher spezifizierten Aufrufen, anstelle einer „offenen“ Antragseinreichung.
- Hinsichtlich der Förderung von Erzeugungsanlagen wird nun nicht mehr explizit die Elektrolyse genannt. Stattdessen ist von “klimaneutralen Wasserstofferzeugungsanlagen” die Rede.
- Neben dem Neubau wird auch die Modernisierung von Betankungsinfrastruktur berücksichtigt.
- Die grundsätzliche Zuwendungsquote für Erzeugungsanlagen wurde von max. 40 % auf max. 45 % angehoben. KMU können weiterhin zusätzlich bis zu 20 % höhere Förderung erhalten.
- Die Art der Berechnung zuwendungsfähiger Kosten wurde geändert und ist nun bereits in der Richtlinie grundlegend dargestellt (Kapitel 5, insb. 5.2.4).
- Die Versorgung der Tankstelle muss zu 100% mit grünem Wasserstoff (Grünstromelektrolyse oder biogene Erzeugung) erfolgen.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern
- Ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung der nichtöffentlichen Betankungsinfrastruktur: Die Anschaffung von bis zu 3 wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik auf Wasserstoffbetrieb
- Die Errichtung von klimaneutralen Wasserstofferzeugungsanlagen. Neben der Elektrolyse mit 100% Grünstrom kann auch biogen hergestellter Wasserstoff zur bedarfsgerechten H2-Bereitstellung für die Tankstelle genutzt werden. Entsprechend können Anlagen zur biogenen Wasserstofferzeugung unter bestimmten Voraussetzungen ebenso gefördert werden.
Förderantrag beim Projektträger Bayern Innovativ
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.