Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt der Freistaat Bayern Investitionsanreize für den Aufbau einer öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstelleninfrastruktur in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau einer Basisinfrastruktur von Wasserstofftankstellen für Fahrzeuge ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Markthochlaufs. Im Fokus stehen hier die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik.
Überblick
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Anlagenstandort ist in Bayern
- Betriebsdauer der Tankstelle mindestens sechs Jahren
- Versorgung der Tankstelle mit 100% erneuerbarem Wasserstoff
- Öffentliche Tankstellen: Abgabe 24 Stunden an sieben Tagen der Woche
- Betriebsinterne Tankstellen: es darf keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit geben
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Für öffentliche Tankstellen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für KMU ist eine Erhöhung um 10 % möglich.
- Für betriebsinterne Tankstellen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für KMU ist eine Erhöhung um 10 % bzw. um 20 % (für kleine und Kleinstunternehmen) möglich.
- Die Zuwendungssumme für ein einzelnes Projekt soll 2 Mio. Euro nicht überschreiten
- Zuwendungen für denselben Empfänger dürfen 20 % der Gesamtmittelausstattung nicht überschreiten
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Anlagen in Bayern, die mit 100% erneubarem Wasserstoff versorgt werden und eine Betriebsdauer von mind. sechs Jahren vorsehen.
- Erneuerbarer Wasserstoff:
- Gemäß Artikel 2 Nr. 102c AGVO: Wasserstoff, der unter Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Elektrolyse von Wasser (in einem mit erneuerbarem Strom betriebenen Elektrolyseur) erzeugt wird. Bis 31.12.2035 Wasserstoff, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird.
- Förderfähige Kosten:
- technische Infrastruktur
- Kosten für die einschlägige technische Ausrüstung und die zugehörigen Installationskosten
- Herstellung der Anschlüsse Wasser und Strom
- NICHT förderfähige Kosten:
- Baumaßnahmen
- Anpassungen von Grundflächen oder Straßen
- Einholung einschlägiger Genehmigungen
- Erwerb von Grundstücken
- Mobile Tankstellen
- Mobile betriebsinterne Wasserstofftankstellen sind förderfähig
- Mobile öffentliche Wasserstofftankstellen sind nicht förderfähig
Überarbeitete Richtlinie (Mai 2024)
Die Förderrichtlinie wurde im Mai 2024 erneut überarbeitet. Die Änderungen der Richtlinie finden Sie hier.
Überarbeitete Richtlinie (September 2023)
Das 2020 gestartete Förderprogramm musste auf Basis des neuen EU-Beihilferechts überarbeitet werden. Außerdem wurden zwei bisherige Fördergegenstände (Elektrolyseure und Wasserstofffahrzeuge) gestrichen. Dies hat folgende Hintergründe:
- Zum einen werden nun Elektrolyseure im Rahmen des neuen Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms BayFELI mit höheren Zuwendungen unterstützt.
- Zum anderen spielte die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen aufgrund der besseren Konditionen bei Bundesprogrammen bisher keine Rolle.
Förderantrag beim Projektträger Bayern Innovativ
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.
Vergangene Förderaufrufe
Der 3. Förderaufruf nach überarbeiteter Richtlinie vom 07. September 2023 lief vom 18. September bis 13. November 2023.
Der 2. Förderaufruf lief vom 14. Oktober bis 14. November 2022.
Der 1. Förderaufruf lief vom 01. bis 31. März 2022.