Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern

Mit dem Bayerischen Förder­programm zum Aufbau einer Wasser­stoff­tank­­stellen­infra­struktur setzt der Freistaat Bayern Investitions­anreize für den Aufbau einer öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstelleninfrastruktur in allen Teilen Bayerns. Der Aufbau einer Basis­infrastruktur von Wasser­stoff­tank­stellen für Nutz­fahrzeuge ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Markt­hochlaufs. Im Fokus stehen hier die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik.

Neben Tankstellen können darüber hinaus auch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure begleitend gefördert werden und bei nichtöffentlichen Tankstellen auch die Anschaffung von bis zu drei wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen in den Kategorien der Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik oder die Umrüstung zu wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen.

Überarbeitete Richtline (seit 1. Februar 2022)

Das StMWi veröffentlichte im Januar eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Aufbau einer H2-Tankstelleninfrastruktur in Bayern, die am 1. Februar in Kraft trat.

Nennenswerte Unterschiede zur vorhergehenden Version:

  • Die Abwicklung erfolgt zukünftig in näher spezifizierten Aufrufen, anstelle einer „offenen“ Antragseinreichung.
  • Hinsichtlich der Förderung von Erzeugungsanlagen wird nun nicht mehr explizit die Elektrolyse genannt. Stattdessen ist von “klimaneutralen Wasserstofferzeugungsanlagen” die Rede.
  • Neben dem Neubau wird auch die Modernisierung von Betankungsinfrastruktur berücksichtigt.
  • Die grundsätzliche Zuwendungsquote für Erzeugungsanlagen wurde von max. 40 % auf max. 45 % angehoben. KMU können weiterhin zusätzlich bis zu 20 % höhere Förderung erhalten.
  • Die Art der Berechnung zuwendungsfähiger Kosten wurde geändert und ist nun bereits in der Richtlinie grundlegend dargestellt (Kapitel 5, insb. 5.2.4).
  • Die Versorgung der Tankstelle muss zu 100% mit grünem Wasserstoff (Grünstromelektrolyse oder biogene Erzeugung) erfolgen.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasser­stoff­tankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonder­fahrzeuge in der Logistik in Bayern
  • Ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung der nichtöffentlichen Betankungsinfrastruktur: Die Anschaffung von bis zu 3 wasserstoffbetriebenen Nutz­fahrzeugen, Kraft­omnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder die Umrüstung von konventionellen Nutz­fahr­zeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik auf Wasserstoffbetrieb
  • Die Errichtung von klimaneutralen Wasserstofferzeugungsanlagen. Neben der Elektrolyse mit 100% Grünstrom kann auch biogen hergestellter Wasserstoff zur bedarfsgerechten H2-Bereitstellung für die Tankstelle genutzt werden. Entsprechend können Anlagen zur biogenen Wasserstofferzeugung unter bestimmten Voraussetzungen ebenso gefördert werden.

Förderantrag beim Projektträger Bayern Innovativ

Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprech­partner in allen Förderfragen fungiert. Die Kontaktdaten und alle weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.

Sie haben allgemeine Fragen zum Förderprogramm?

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
info[at]h2.bayern

Konkrete Fragen zu Projekten und deren Förderfähigkeit beantworten Ihnen gerne die Kolleginnen und Kollegen von Bayern Innovativ

Projektträger (externer Link)

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