Bayerisches Förderprogramm zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen

Als Beitrag zur Marktaktivierung beziehungsweise zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb stellt der Freistaat Bayern 35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb reduzieren und ergänzt die bisherigen Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur.

Konditionen des Förderprogramms zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen

Ziel der Förderung ist es, Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Marktaktivierung bzw. zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb zu leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Kauf und das Leasing von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen. Förderfähig sind Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen (N1, N2 u. N3), somit auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Es werden sowohl Wasserstoffverbrenner- als auch Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.

Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.

Die Förderquote beträgt 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem entsprechenden Fahrzeug mit Dieselantrieb der höchsten geltenden Schadstoffklasse. Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gibt es Höchstfördersummen pro Fahrzeug.
Diese werden in den Aufrufen bekanntgegeben.